ARC-SIRIL

Aviation Regulation Conformal – Surface Intensity Reduced Intelligent Lighting

Konzept    Einsatzgebiete    Genehmigung


Eine wirtschaftliche und anwohnerfreundliche Ergänzung zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BKN) im Luftraum D(CTR)

In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels ist der Ausbau und die Innovation der erneuerbaren Energien ein bedeutender Faktor die CO² Emissionen zu stoppen. Die Windenergie leistet hierfür einen wichtigen Beitrag. 2018 wurden 62.684 Megawatt ins Stromnetz eingespeist, dies entspricht 20,08% des Energieverbrauchs in Deutschland.

Neben Berücksichtigung von Umwelt und Fauna müssen auch die Menschen, insbesondere die Anwohner einvernehmlich mit und neben Windenergie leben können. In diesem Zusammenhang ist die Befeuerung und dadurch entstehende Lichtemission ein signifikanter Negativfaktor. Gerade für die Anwohner stellen die rotblinkenden Lampen oft ein Ärgernis dar. Dies wirkt sich wiederum maßgeblich auf die Akzeptanz der Windenergie aus. Neben der Weiterentwicklung von Sicherheitsaspekten und Innovationen unserer Produkte beschäftigen wir uns seit einigen Jahren mit Befeuerungskonzepten, die eine zunehmende Akzeptanz bei Anwohnern erreichen.

Unter diesen Aspekten ist unser Befeuerungskonzept ARC-SIRIL entwickelt wurden.

Nach erfolgreich durchgeführten Studien und der Erbringung von theoretischen sowie praktischen Nachweisen wurde das Luftfahrthindernis-Kennzeichnungssystem ARC-SIRIL am 11.08.2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur grundsätzlich genehmigt und kommt, neben Teststandorten aktuell in Windparks bei Paderborn zum Einsatz.

Bei der Entwicklung von ARC-SIRIL wurden zwei Prinzipien verfolgt, die Erhöhung der objektiven Luftfahrtsicherheit und die Erhöhung der Akzeptanz der Windenergie bei Anwohnern.


Das Konzept von ARC-SIRIL


-Es wird nur noch der relevante Luftraum durch das Kennzeichnungssystem beleuchtet.

-Piloten erreicht die sicherheitsrelevante Helligkeit der Befeuerung

-Anwohner von Windparks werden von unnötigen Lichtemissionen verschont. Die verminderte Lichtimmissionen in den Abend- und Nachtstunden, welche die Erdoberfläche erreichen, sorgen quasi für eine Unsichtbarkeit der Windenergieanlagen in diesem Zeitraum.

-Erhöhte Lebensdauer der Feuer



In der unten aufgeführten Grafik wurden die Abstrahlwinkel von einem normalen Feuer W, rot (Standard-WEA-Feuer) mit blauer Kurve und einer ARC-SIRIL Befeuerung in roter Kurve über einander gelegt.


Es wird sehr deutlich, dass nicht nur insgesamt weniger Abstrahlung auf der Erdoberfläche auftritt, sondern auch dass der für Anwohner und Tiere relevantere Luftraum, hier dargestellt durch Häuser, vom Abstrahlwinkel nicht erfasst wird. Für sie ist die Hindernisbefeuerung so gut wie nicht mehr zu sehen. Das von Anwohnern häufig monierte Blinken der Feuer wird somit unrelevant bei der Akzeptanz für Windenergie. Jedoch für Piloten bleibt aus ihrer höheren Position das Erkennen der Windkraftanlagen weiterhin mit unbeeinträchtigter Helligkeit sichtbar.


Auf dem folgenden Foto sind die Abstrahlwinkel von ARC-SIRIL (oben) und ein Feuer W, rot (unten) im Vergleich dargestellt:

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Einsatzgebiete von ARC-SIRIL

-Windenergieanlagen, die durch Ausnahmeregelungen nicht unter die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BKN) fallen

-Windenergieanlagen, die durch standortspezifische Gutachten  zugelassen werden

-Windenergieanlagen, die sich nicht im Luftraum G .

-Ergänzend zur Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BKN)



Neben dem Luftraum G (bis Ground) ist der Luftraum D(CTR), der in Deutschland am zweithäufigsten vorkommende. Dieser Luftraum D(CRT) entspricht geschätzt einer Fläche von 4,2%. Auf der folgenden Grafik ist das Vorkommen des Luftraums D(CTR) in Deutschland dargestellt.

Betrachtet man eine Vergrößerung eines solchen oben markierten Luftraum D(CTR)-Bereiches wird deutlich, wie hoch die Anzahl an Windenergieanlagen in diesem Luftraum ist, für die der Einsatz mit dem System ARC-SIRIL in Frage kommt.

Gerade im Sinn wirtschaftlich tragfähiger Lösungen sowie auch vor dem Hintergrund möglicher Nachrüstungen stellt das Befeuerungssystem ARC-SIRIL in kontrollierten Lufträumen D(CTR) zurzeit die ideale Möglichkeit einer anwohnerfreundlichen Befeuerung dar.

Durch das System ARC-SIRIL entstehen keine Zusatzkosten gegenüber den Standardfeuern.

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Genehmigung von ARC-SIRIL

-Der Einsatz der Befeuerung ARC-SIRIL muss mit Anträgen auf Ausnahmegenehmigung gemäß Nummer 30 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV), deren Gegenstand die Installation von nicht AVV-konformen lichttechnischen Systemen ist, beantragt werden.

-Die Bewertung einer Abweichung erfolgt durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde. Wenn die zuständige Luftfahrtbehörde entscheidet, eine Abweichung von den Vorgaben der AVV aufgrund ausreichender Begründung zuzulassen, wird dies dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der Bitte um Zustimmung gemäß Nummer 30 der AVV mitgeteilt.

-Um den Umgang mit den Anträgen zu standardisieren, hat das BMVI am 11.08.2018 ein entsprechendes Schreiben an die Obersten Luftfahrtbehörden der Länder geschickt.

-Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Nummer 30 der AVV ist ein standortspezifisches Eignungsgutachten erforderlich. Alle weiteren Unterlagen für die Antragstellung sind standardisiert.


Ein standortspezifisches Eignungsgutachten kann bei Bedarf von Lanthan erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne auch für weitere Fragen an.

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