Hindernisfeuer FAQ

Informationen zum Einsatz von Hindernisfeuern

Diese Seite dient dem schnellen Überblick über geltende Befeuerungsregeln. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf unter den im Text angegebenen Links.

 

Wann muss befeuert werden?

In Städten und dicht besiedeltem Gebiet: jedes Objekt mit mindestens 150m Höhe, außerhalb davon ab 100m Höhe. In Einzelfällen ab 20m über Grund. In Flugplatzbereichen (Bauschutzbereich) und bei Hubschrauberlandeplätzen gelten ebenfalls besondere Anforderungen.

 

Was muss befeuert werden?

Generell gilt: Die höchsten Punkte müssen befeuert werden und die Kontur eines Objektes bzw. Objektensembles soll erkennbar sein. Bei einem Hochhaus sind das z.B. die Eckpunkte und der First. Überragt der höchste Punkt umgebende Objekte um mehr als 45m, so müssen weitere Befeuerungsebenen eingefügt werden (z.B. Fernmeldetürme). Die Hindernisfeuer dürfen in der Regel nicht mehr als 45m Abstand haben und müssen von allen Seiten aus sichtbar sein. Ist dies nicht möglich, muss Abhilfe geschaffen werden, so dass das Objekt in seiner Kontur erfasst werden kann.

Hindernisfeuer an Gebäudeensemble

Hindernisfeuer an Gebäudeensemble

Hindernisfeuer an Schornstein

Hindernisfeuer an Schornstein

 

Bei dem Objekt links ist keine zweite Befeuerungsebene auf der dem anderen befeuerten Objekt zugewandten Seite notwendig. Der Schornstein im Bild rechts benötigt mindestens vier Hindernisfeuer.

An schlanken Hindernissen (Windmessmasten, Schornsteine, etc.) müssen immer zwei Hindernisfeuer einer Befeuerungsebene aus jeder Richtung erkennbar sein.
Bei obendrehenden Turmdrehkrähnen werden mindestens drei Feuer benötigt (am Ausleger, oberhalb der Kabine und am Gegengewicht), bei untendrehenden reichen zwei Feuer.

Wann sind Hindernisfeuer nicht mehr ausreichend?

Wenn ein Objekt höher als 100m ist und ein unbefeuertes Teil es um mindestens 15m (im Flughafenbereich 3m) überragt, müssen Mittelleistungsgefahrfeuer eingesetzt werden. Der Einsatz ist evtl. auch gefordert, wenn eine besondere Gefährdungslage die Anbringung gebietet.


Werden redundante Systeme (Doppelhindernisfeuer) gefordert ?

Wenn LED-Hindernisfeuer mit Überwachung der Ausfallwahrscheinlichkeit eingesetzt werden, und bei Erreichen einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 5% die Feuer getauscht werden, kann auf Doppelhindernisfeuer verzichtet werden.

 

Wer legt fest wann befeuert werden muss?

In der Regel ist die Hindernisbefeuerung Bestandteil der Baugenehmigung. Auskunft erteilt die lokale Luftfahrtbehörde bzw. die Deutsche Flugsicherung (DFS).

 

Sind die Richtlinien international gültig?

Die Art und Positionierung der Befeuerung in der Bundesrepublik orientiert sich an den Vorgaben der ICAO, jedoch gelten spezielle nationale Vorschriften.
Hindernisfeuer in Deutschland müssen z.B. auch bei -2° Vertikal eine Intensität von mindestens 10 Cd haben und vom Bundesverkehrsministerium zertifiziert sein.
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte aus Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen . 
Eine besondere Rolle spielen Windkraftanlagen, hier gibt es ein neues Feuer “W,rot” mit einer effektiven Intensität von 100Cd.

Die  Vorgaben der ICAO (International Civil Aviation Organisation) finden Sie im Anhang 14 Vol.II Kapitel 6:  Anhänge zur Konvention der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation.

Was ist zu tun, wenn die Befeuerungsanlage ausfällt?

Bei Ausfall des Befeuerungssystems muss die Deutsche Flugsicherung informiert werden, damit eine NOTAM (Notice to Airmen) an die Piloten gesendet werden kann. Das System sollte schnellstmöglich instandgesetzt werden. 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. 11.04.2018