Kranbefeuerung - Hindernisfeuer und Gefahrenfeuer für Krane

Überblick

Krane stellen als temporäre oder permanente Luftfahrthindernisse eine erhebliche Gefahr für den Luftverkehr dar. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung durch Hindernisfeuer ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Flugsicherheit. Diese Seite erklärt die verschiedenen Arten von Kranen und deren spezifische Befeuerungsanforderungen nach den geltenden deutschen und internationalen Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen

Deutsche Vorschriften - AVV

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) vom 24. April 2020, zuletzt geändert am 15. Dezember 2023, regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Grundsätzlich müssen Hindernisse gekennzeichnet werden:

  • Innerhalb von Städten: ab 150 m Höhe über Grund
  • Außerhalb von Städten: ab 100 m Höhe über Grund
  • Im Bau befindliche Bauwerke: sobald die für die Kennzeichnung relevante Höhe erreicht wurde

US-amerikanische Vorschriften - FAA AC 70/7460-1M

Die FAA AC 70/7460-1M trat am 16. November 2020 in Kraft und führte neue Kapitel für temporäre Strukturen ein, einschließlich Baumaschinen, Krane, Bohrgeräte etc.

Wichtige Neuerungen der FAA AC 70/7460-1M:

  • Neue Definition von Hindernissen: Strukturen unter 499 Fuß AGL können als Hindernisse gelten
  • Kapitel 14 für temporäre Strukturen mit Standards für Flaggen, Farbanstrich und Hindernisfeuer
  • Strukturen über 200 Fuß AGL können weiße Mittelleistungsfeuer für bessere Tagessichtbarkeit nutzen

Krantypen und spezifische Befeuerungsanforderungen

1. Turmkrane (Turmdrehkrane)

Untendrehende Turmkrane

Untendrehende Turmkrane haben ihren Drehkranz am Fuß des Turms. Sie werden hauptsächlich auf kleineren und mittleren Baustellen eingesetzt.
Diese Krane benötigen in der Regel 2 Hindernisfeuer, gelegentlich 3 Hindernisfeuer.

Befeuerungsanforderungen:

  • Höchster Punkt des Auslegers muss befeuert werden
  • Enden des Auslegers müssen befeuert werden
  • In der horizontalen darf der Abstand der Feuer 45m nicht überschreiten.
  • Bei Auslegerverstellung muss die Befeuerung an der jeweils höchsten Position erfolgen

Obendrehende Turmkrane

Bei obendrehenden Turmkranen (Obendrehern) ist der Ausleger fest mit dem oberen Teil des Turms verbunden, der sich dreht.

Besonderheiten:

  • Topless-Krane: Benötigen keine Turmspitze, da der Ausleger biegesteif mit dem Gegenausleger verbunden ist
  • Katzausleger-Krane: Mit Abspannung über Turmspitze
  • Wippausleger-Krane: Ausleger kann angehoben werden

Befeuerungsanforderungen:

  • Höchster Punkt des Auslegers muss befeuert werden
  • Enden des Auslegers müssen befeuert werden
  • In der horizontalen darf der Abstand der Feuer 45m nicht überschreiten.

2. Mobilkrane

Teleskopkrane

Mobile Teleskopkrane sind auf Fahrgestellen montiert und können ihre Auslegerlänge variieren.

Befeuerungsanforderungen:

  • Temporäre Kennzeichnung bei Aufstellung über die kritische Höhe
  • FAA AC 70/7460-1M Kapitel 14 enthält spezielle Richtlinien für Baumaschinen und Krane
  • Befeuerung muss der maximalen Betriebshöhe entsprechen
  • Feuer muss waagerecht bleiben, unabhängig von dem Neigewinkel des Kranes Es empfiehlt sich ein Feuer mit möglichst weitem Abstrahlwinkel einzusetzen.

3. Hafenkrane und Containerkrane

Hafenkrane erreichen oft erhebliche Höhen und sind permanente Installationen.

Befeuerungsanforderungen:

  • Vollständige Hindernisbefeuerung nach AVV
  • Gefahrenfeuer bei Bauwerken über 100 m Höhe, wenn Befeuerung des höchsten Punktes technisch nicht möglich ist
  • FAA nennt speziell Containerkrane als befeuerungspflichtige Strukturen

Kranbefeuerung

Nach den Empfehlungen der ICAO und den meisten nationalen Vorschriften sind in der Regel die nachfolgenden Varianten erforderlich.

Für die meisten europäischen Länder werden Low Intensity Obstacle Lights Typ A (HF10) oder Typ B (HF132) verwendet. Unsere Hindernisfeuer sind dafür in Frankreich und Deutschland zertifiziert und werden weltweit eingesetzt. Krane müssen so gekennzeichnet werden, dass die Kontur des Krans sichtbar ist. Der Abstand der Lichter darf 45 m nicht überschreiten.

Eine Kranflugbeleuchtungsanlage sollte über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung verfügen. Diese muss den örtlichen nationalen Anforderungen entsprechen. Aus praktischer Erfahrung empfehlen wir eine Zeit von 72 Stunden, die ein ganzes Wochenende abdeckt.

Um eine Auswahl zu erleichtern haben wir für die üblichen Anwendungsfälle einen Konfigurator erstellt (TCS-Konfigurator).

Crane Head 3 Aviation Lights
Crane with 3 Aviation Lights
Befeuerung eines Kranes mit 4 Hindernisfuern
Befeuerung eines Kranes mit 2 Hindernisfeuern
Befeuerung eines Krans mit 3 Hindernisfeuern

Feuertypen und technische Spezifikationen

Deutsche AVV-Standards

Hindernisfeuer

  • Dauerhaft rot leuchtende Rundstrahl- oder Teilfeuer
  • Nennlichtstärke gemäß Anhang 1 der AVV
  • Ersatzstromversorgung für mindestens 16 Stunden erforderlich

Tagesfeuer

  • Weiß blitzende oder blinkende Rundstrahlfeuer mit 20.000 cd (Mittelleistungsfeuer Typ A)
  • Betrieb am Tag außerhalb der Nachtkennzeichnung

Gefahrenfeuer

  • Rot blinkende Rundstrahlfeuer mit 2.000 cd (Mittelleistungsfeuer Typ B)
  • Bei Bauwerken über 100 m Höhe stets erforderlich, wenn Befeuerung des höchsten Punktes nicht möglich ist

Positionierung und Abstände

  • Horizontaler und vertikaler Abstand zwischen Hindernisfeuern darf 45 m nicht überschreiten
  • Feuer dürfen in keiner Richtung völlig vom Hindernis verdeckt werden
  • Bei technischen Gründen darf unbefeuerte Teil das Feuer um höchstens 15 m überragen

Monitoring und Wartung

Überwachungsanforderungen

  • Hindernisfeuer müssen alle 24 Stunden überwacht werden, entweder automatisch oder durch visuelle Inspektion
  • Ausfall über 30 Minuten erfordert eine NOTAM (Notice to Airmen)
  • Automatische Aktivierung durch Dämmerungsschalter bei 50-150 Lux

Technische Neuerungen

  • LED-Feuer mit langer Lebensdauer können ohne redundantes Feuer betrieben werden, wenn Betriebsdauer erfasst wird
  • Infrarot-LEDs bei roten Hindernisfeuern für Piloten mit Nachtsichtgeräten

Genehmigungsverfahren

Deutsche Verfahren

  • Anzeige bei zuständiger Landesluftfahrtbehörde
  • Baumusterprüfung durch anerkannte Prüfstellen erforderlich
  • Nachweis der Funktionsfähigkeit am Standort

US-Verfahren

  • Verwendung nur von zertifizierten und in AC 150/5345-53 gelisteten Produkten
  • Strukturen müssen entsprechend markiert und beleuchtet werden

Besondere Betrachtungen

Baustellen-spezifische Anforderungen

  • Temporäre Strukturen über 200 Fuß können weiße Mittelleistungsfeuer für Tagessichtbarkeit nutzen
  • Keine Hochleistungsfeuer auf temporären Strukturen
  • Kennzeichnung sobald kritische Höhe erreicht wird

Umwelt- und Sicherheitsaspekte

  • Rote Dauerfeuer können Zugvögel anlocken - moderne Blinkfeuer sind vogelfreundlicher
  • Lichtschilde können Photometrie beeinträchtigen und Umweltprobleme verursachen
  • Eisschilde sind in eisgefährdeten Gebieten oberhalb der Leuchte zulässig

Kontakt und Beratung

Lanthan bietet umfassende Beratung und Systeme für alle Arten der Kranbefeuerung. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei:

  • Auswahl der korrekten Hindernisfeuer
  • Genehmigungsverfahren bei Behörden
  • Installation und Wartung
  • Monitoring-Systeme
  • Notstromversorgung
  • Internationale Zulassungen

Sprechen Sie uns an - wir finden die optimale Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen!



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