Befeuerung: Begriffe und Regularien International

Das übergeordnete Regelwerk: ICAO

Die ICAO ist die international übergeordnete Luftfahrtorganisation: Sie existiert seit 1944 und hat 193 Mitgliedsstaaten. Die Regularien der ICAO werden in Annexen Veröffentlicht. Die ICAO regelt nicht nur die Befeuerung von Luftfahrthindernissen, sondern alle wesentlichen Belange der internationalen Luftfahrt.
Die ICAO spricht Empfehlungen aus, diese müssen von den Mitgliedsstaaten in geltende Gesetzte umgesetzt werden. Dabei sind vereinzelt nationale Abweichungen zulässig.

Für die Anwendung der Hindernisbefeuerung und der Definition der zu verwendenden Feuer gilt Annex 14 Volume 1.

ICAO: https://www.icao.int/
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Zivilluftfahrtorganisation

USA: FAA - Obstruction Light

Die Federal Aviation Authority der USA ist eine der wichtigsten Umsetzungen der ICAO, ihr folgen auch viele weitere Staaten.
In den USA wir der Begriff Obstruction Light anstelle von Obstacle light für die Befeuerung verwendet.

Deutschland: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

In Deutschland wir die Befeuerung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen geregelt.

Schweiz: Bazl

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Frankreich: DGAC / STAC

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Schweden: Trafi

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Österreich:

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more Countries

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IEC TS 61400-29:2023

Wind energy generation systems - Part 29: Marking and lighting of wind turbines

Onshore- und Offshore-Bereiche. Berücksichtigt werden die sichtbare Beleuchtung und die Infrarot (IR)-Beleuchtung, die notwendig ist, um die Sichtbarkeit für die Benutzer von Nachtsichtgeräten (NVGs) aufrechtzuerhalten. Auf der Grundlage von ICAO Annex 14 Standards and Recommended Practices wurden ergänzende harmonisierte Spezifikationen entwickelt, um die Umsetzung zu unterstützen. Dieses Dokument enthält eine Reihe von technischen Anforderungen für die Kennzeichnung und Beleuchtung von Windenergieanlagen mit einer Spitzenhöhe von/über 150 Metern und unter 315 Metern über Grund (AGL) bzw. über dem mittleren Meeresspiegel (AMSL) für Offshore-Standorte. Dies wird das Situationsbewusstsein der Luftraumnutzer verbessern, die Sicherheit von Flugzeugen, die in der Nähe von Windenergieanlagen fliegen, aufrechterhalten und zusätzliche Instrumente zur Verringerung der Umweltauswirkungen im Einklang mit den Zielen der Flugsicherheit bereitstellen.

IEC TS 61400-29:2023 | IEC



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