Krane

Kranbefeuerung

Nach den Empfehlungen der ICAO und den meisten nationalen Vorschriften sind in der Regel die nachfolgenden Varianten erforderlich.

Für die meisten europäischen Länder werden Low Intensity Obstacle Lights Typ A (HF10) oder Typ B (HF132) verwendet. Unsere Hindernisfeuer sind dafür in Frankreich und Deutschland zertifiziert und werden weltweit eingesetzt. Krane müssen so gekennzeichnet werden, dass die Kontur des Krans sichtbar ist. Der Abstand der Lichter darf 45 m nicht überschreiten.

Eine Kranflugbeleuchtungsanlage sollte über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung verfügen. Diese muss den örtlichen nationalen Anforderungen entsprechen. Aus praktischer Erfahrung empfehlen wir eine Zeit von 72 Stunden, die ein ganzes Wochenende abdeckt.

Um eine Auswahl zu erleichtern haben wir für die üblichen Anwendungsfälle einen Konfigurator erstellt (TCS-Konfigurator).

Crane Head 3 Aviation Lights
Crane with 3 Aviation Lights


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